§ 1
Zustandekommen des Vertrages
1.1 Bei Buchung über das Reisebüro
Die Reiseleistung kommt auf schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro des Kunden zustande.
1.2 Bei Buchung über das Internet
1.2.1 Der Kunde schickt per E-Mail eine Buchungsanfrage an das TRAVELPorter-Team. Der zuständige TPP
setzt sich binnen 3 Werktagen per E-Mail oder Telefon mit dem Kunden in Verbindung und macht dem Kunden
ein verbindliches Angebot. Die Reiseleistung kommt dann eine E-Mail oder fernmindliche Bestätigung
durch den Kundenzustand.
1.2.2 Sofern Probleme hinsichtlich der gewünschten Leistung auftreten, setzt sich der TPP auf geeignete
Weise mit dem Kunden in Verbindung.
§ 2
Inhalt des Vertrages
2.1 Die Einzelheiten der Beförderungsleistung ergeben sich aus der Beschreibung im Auftragsformular des
Kunden bzw. auf der Internetseite.
2.2 Der TPP kann solche Fahrten zusammenfassen, die geografisch sinnvoll zu bedienen sind. Es werden
in der Regel bis zu 3 Adressen (2 Zwischenstopps) angefahren. Der TPP behält sich Leistungsänderungen
vor, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren.
2.3 Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind ausgeschlossen.
§ 3
Zeitliche Änderungen
3.1 Bei geänderten Flugzeiten oder Umbuchungen gewährleistet der TPP den Transport, wenn der TPP von diesen
Änderungen wenigstens 24 Stunden vor der geplanten Ankunfts- bzw. Abflugszeit durch den Kunden Kenntnis erlangt.
Auch bei einer Änderung der Flugnummern wird der Transport durch den TPP in gleicher Weise nur gewährleistet,
wenn dies durch den Kunden innerhalb gleicher Frist angezeigt wird.
3.2 Sofern der TPP von einer solchen Änderung weniger als 24 Stunden vor der Ankunfts- bzw. Abflugszeit
Kenntnis erlangt, ist der TPP zu einem Transport nicht verpflichtet. Für den Fall, daß dem TPP keine
Dispositionskosten entstanden sind, entfällt die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Sofern der TPP den
Transport in diesem Fall trotzdem übernimmt, kann der TPP zur Abdeckung der Mehraufwendungen eine
Bearbeitungsgebühr von € 15,- pro Auftrag berechnen.
Zeitliche Abweichungen vom Flugplan
Bei Verspätungen ankommender Flüge von bis zu zwei Stunden wird der TPP schnellstmöglich, d.h.
binnen maximal einer Stunde, ein Fahrzeug bereitstellen. Bei allen anderen zeitlichen Abweichungen
wird sich der TPP bemühen, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Ausnahmesituationen,
wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von dem TPP nur in
begrenztem Maße aufzufangen, so daß auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Für
alle zeitlichen Abweichungen, die nicht vom TPP zu vertreten sind, gilt, daß kein Anspruch des Kunden
auf eine Ersatzbeförderung besteht.
§ 4
Abholzeiten
Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich dem TPP. Sie ergibt sich aus
der Fahrtzeit, der Lage der Abholadressen sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften und des
angefahrenen Flughafens. Der TPP teilt dem Kunden spätestens 3 Tage vor dem Abflugtermin den genauen
Abholzeitraum (in der Regel 30 Minuten) schriftlich oder fernmündlich mit.
§ 5
Gepäck
Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften
kostenlos befördert. Übergepäck und Sperrgepäck (z.B. Surfbrett etc.) kann gegen Entrichtung eine
Zuschlages befördert werden. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen
Entrichtung eines Mehrpreises befördert werden.
§ 6
Preise und Bezahlung
6.1 Preise
6.1.1 Die Transferpreise gelten für eine Abholadresse, für diese Adresse kann eine einfache
Strecke oder Hin- und Rückfahrt gebucht werden. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der
Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Sonderleistungen,
die auf Kundenwunsch erbracht werden, können vom TPP gesondert berechnet werden.
6.1.2 Alle Preise gelten einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Bezahlung
6.2.1 Der im Auftragsformular angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem
Reisebüro zu entrichten.
6.2.2 Bei Buchungen über das Internet kann der Kunde bar vor Ort oder per Rechnung bezahlen.
6.2.3 Der Kunde hat die Buchungsbestätigung bzw. die erteilte Rechnung unverzüglich auf Fehler,
Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten hin zu überprüfen und dem TPP gegebenenfalls darauf hinzuweisen.
§ 7
Rücktritt
7.1 Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht zu. Bei unvorhergesehenen Ereignissen,
zum Beispiel Überbuchungen kann der TPP bis drei Tage vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurücktreten.
Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei dem TPP spätestens fünf Tage vor Antritt der Fahrt
schriftlich vor, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- pro Buchung erhoben. Rücktrittserklärungen,
die später bei beim TPP eingehen, führen zu einer Stornierung der geplanten Fahrt. Die
Stornierungskosten betragen: Pro Buchung 40 % bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Fahrttermin,
80 % bei Stornierung bis 24 Std. vor Fahrttermin, danach ist der volle Fahrpreis zu entrichten.
Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der
Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen niedrigeren
Schaden nachzuweisen.
7.2 Zeigt der Kunde Fehler, Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten der Buchungsbestätigung nicht
unverzüglich an, so ist er nicht berechtigt, aufgrund der nicht gerügten Abweichungen vom
Vertrag zurückzutreten.
§ 8
Gewährleistung/Haftung
Der TPP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Eine Haftung für
unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere solche, die nicht vom TPP zu vertreten, sind, übernimmt
der TPP grundsätzlich nicht.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet der
TPP gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung vom
TPP für Sachschäden und Verluste auf höchstens € 1000,-- pro Buchung, soweit der Schaden vom TPP
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch für die Personen, die
für den TPP tätig werden, wie Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Der Kunde ist verpflichtet,
etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis vom TPP zu bringen, spätestens
14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.
§ 9
Datenverarbeitung
Der TPP darf die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit dies zur
Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
§ 10
Anschrift, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Die Anschrift vom TPP finden sie hier.
10.2 Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der
Kunde Kaufmann ist, ebenfalls Hamburg.
§ 11
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder der Teil einer Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten
die gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht
vorhergesehene Lücke aufweisen.